Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob das NMN-Nahrungsergänzungsmittel, das Sie online bestellen, in Deutschland eigentlich legal ist? Die kurze Antwort ist differenziert: Ob NMN rechtmäßig als Nahrungsergänzungsmittel auf dem europäischen Markt angeboten werden darf, hängt vom Produkt, vom Dossier und vom laufenden europäischen Verfahren für neuartige Lebensmittel ab.
Ist NMN in Deutschland und der EU legal?
Die Europäische Kommission ist in einer Statuskonsultation zu dem Schluss gekommen, dass NMN mit einer Reinheit von 95 bis 99 % als Novel Food eingestuft wird, weil eine nennenswerte Verzehrgeschichte vor dem 15. Mai 1997 nicht festgestellt wurde. Für das rechtmäßige Inverkehrbringen auf dem EU-Markt als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel ist daher der Novel-Food-Weg maßgeblich. Prüfen Sie stets den aktuellen Zulassungsstatus des konkreten Produkts und wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine spezialisierte Juristin bzw. einen spezialisierten Juristen oder die zuständige Aufsichtsbehörde.
Was bedeutet die Novel-Food-Verordnung?

Die Verordnung (EU) 2015/2283 regelt neuartige Lebensmittel in der Europäischen Union. Ein Lebensmittel, das vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Union als Lebensmittel verzehrt wurde, darf nur unter den Bedingungen dieser Verordnung in Verkehr gebracht werden. Die Europäische Kommission steuert das Verfahren; die EFSA kann bei Bedarf eine Sicherheitsbewertung durchführen.
Dass NMN in einem Onlineshop erhältlich ist, ist für sich genommen also kein Beweis dafür, dass dieses Produkt für die Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel in der EU zugelassen ist. Die Vorschriften betreffen unter anderem die Zutat, die Spezifikation, die vorgesehenen Verwendungsbedingungen und das zugrunde liegende Dossier.
Was sagen die primären EU-Quellen zu NMN?
Die Kommission hat für NMN (95 bis 99 % Reinheit) ein Konsultationsergebnis veröffentlicht, mit dem Schluss, dass die Zutat als neuartiges Lebensmittel eingestuft wird. Der Hintergrund ist, dass keine nennenswerte Verzehrgeschichte vor dem Stichtag nachgewiesen wurde.
Darüber hinaus enthält das öffentliche Register laufende Anträge. Ein Antrag ist keine Zulassung und bedeutet auch nicht, dass ein Produkt bereits ohne Weiteres in den Handel gebracht werden darf. In einer 2025 veröffentlichten Antragszusammenfassung wird beispielsweise β-NMN für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln für Erwachsene beschrieben, mit einer vorgeschlagenen maximalen Aufnahme von 500 mg pro Tag. Solange das gesamte gesetzliche Verfahren nicht abgeschlossen ist, darf aus einem solchen Dokument keine Verkaufs- oder Gesundheitsangabe abgeleitet werden.
EFSA-Zulassung wahrscheinlich in Aussicht
Dies ist wahrscheinlich die praktisch bedeutsamste Nachricht für alle, die NMN als Nahrungsergänzungsmittel verwenden oder in Betracht ziehen: Es ist durchaus möglich, dass NMN demnächst offiziell in der EU zugelassen wird.
Die EFSA hat eine laufende Sicherheitsbewertung unter der Referenz EFSA-Q-2023-00552 registriert. Der Antrag wurde von der EFSA zur Bearbeitung angenommen, was zumindest bedeutet, dass das Dossier für zulässig befunden wurde. Über den Ausgang lässt sich derzeit nichts mit Sicherheit sagen. Fällt die Bewertung positiv aus, würde das bedeuten, dass NMN als Nahrungsergänzungsmittel künftig auf der offiziellen Unionsliste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel steht.
Was das konkret bedeutet: Anbieter in der EU können NMN dann als Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr bringen, und als Verbraucher kaufen Sie ein Produkt, dessen Sicherheit formell von europäischen Behörden bewertet wurde. Das gibt mehr Sicherheit hinsichtlich Qualitätsanforderungen und Kennzeichnungspflichten als die derzeitige Situation.
Ehrlich bleiben sollte man dennoch: Eine positive EFSA-Stellungnahme ist noch keine endgültige Zulassung. Nach der Stellungnahme folgt noch ein Beschlussverfahren der Europäischen Kommission. Behalten Sie die primären EU-Quellen im Auge, um über den aktuellen Stand informiert zu bleiben.
Antrag, Sicherheitsbewertung und Zulassung sind verschiedene Schritte

Die Begriffe werden oft durcheinandergebracht, aber sie bedeuten nicht dasselbe:
- Statuskonsultation: Die Kommission prüft unter anderem, ob eine Zutat ein Novel Food ist.
- Antrag: Ein Antragsteller reicht Daten unter anderem zu Identität, Herstellung, Zusammensetzung, Verwendung und Sicherheit ein.
- EFSA-Bewertung: Die EFSA kann die Sicherheit des Dossiers bewerten; ergänzende Fragen oder neue Daten können Teil des Verfahrens sein.
- Beschluss und Unionsliste: Eine Marktzulassung erfolgt erst über das dafür geltende EU-Verfahren und unter den eventuell dort festgelegten Bedingungen.
Wer aktuelle Statusinformationen sucht, sollte daher besser die Unionsliste und die Seite mit Zusammenfassungen von Anträgen und Notifizierungen der Europäischen Kommission heranziehen als nur Marketingtexte oder Nachrichtenmeldungen.
Was bedeutet das für Verbraucher und Anbieter?
Wenn Sie NMN kaufen, ist es sinnvoll, nach der genauen Zutatenspezifikation zu fragen und danach, ob eine unabhängige Analyse verfügbar ist. Begriffe wie „research use“ oder „in den USA erhältlich“ sind keine Garantie für eine europäische Zulassung. Fragen Sie nach Chargeninformationen und der Grundlage etwaiger Angaben und vermeiden Sie Schlussfolgerungen auf Basis eines laufenden EU-Antrags: Dieser ist kein Ersatz für eine anwendbare EU-Zulassung.
Ein Anbieter, der ein Produkt in Deutschland oder anderswo in der EU in Verkehr bringt, muss selbst beurteilen, ob das Produkt alle anwendbaren Lebensmittel-, Kennzeichnungs- und Novel-Food-Anforderungen erfüllt. Konkrete Fragen zu einzelnen Käufen, Besitz, Durchsetzung oder Haftung hängen von den konkreten Fakten, der Rolle der beteiligten Partei sowie der nationalen Anwendung und Durchsetzung ab. Dies stellt daher keine Rechtsberatung dar.
Wichtige Hinweise zu Gesundheit und Sicherheit
Eine Novel-Food-Bewertung betrifft die Sicherheit unter bestimmten Verwendungsbedingungen, nicht die Frage, ob NMN gesundheitliche Wirkungen hat. Eine solche Bewertung ist kein Beleg dafür, dass eine Zutat einer Krankheit vorbeugt, sie behandelt oder heilt. Persönliche Gesundheitsentscheidungen, insbesondere bei Schwangerschaft, Stillzeit, Medikamenteneinnahme oder einer Erkrankung, sollten mit einer qualifizierten medizinischen Fachkraft besprochen werden.
So prüfen Sie den aktuellen Stand

- Sehen Sie sich die Novel-Food-Verordnung und die aktuelle Unionsliste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel an.
- Prüfen Sie die öffentliche Statuskonsultation zu NMN und die Zusammenfassung laufender Anträge.
- Verfolgen Sie den Fortschritt der EFSA-Bewertung über EFSA-Q-2023-00552.
- Vergleichen Sie den Produktnamen nicht nur mit "NMN", sondern auch mit der genauen Spezifikation, den Verwendungsbedingungen und etwaigen Bedingungen aus einem Zulassungsbeschluss.
- Holen Sie für die kommerzielle Nutzung oder im Zweifelsfall Rat bei einer Fachkraft für Lebensmittelrecht und, wo angebracht, bei der zuständigen Behörde ein.
Fazit
NMN erfordert in der EU eine sorgfältige Novel-Food-Bewertung. Die öffentlichen europäischen Statusinformationen und laufenden Dossiers sind nützlich, stellen aber keine eigenständige Zulassung dar. Die EFSA führt derzeit eine Sicherheitsbewertung durch (EFSA-Q-2023-00552); über den Ausgang lässt sich zurzeit nichts mit Sicherheit sagen. Fällt die Stellungnahme positiv aus, ist das ein wichtiger Schritt in Richtung einer offiziellen EU-Zulassung: NMN würde dann auf die Unionsliste kommen und müsste klaren europäischen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen entsprechen. Der endgültige Schritt folgt erst nach einem Beschluss der Europäischen Kommission. Für verlässliche Informationen ist es ratsam, primäre EU-Quellen zu prüfen und rechtliche oder medizinische Schlussfolgerungen nicht auf Marketingaussagen zu stützen.
Quellen
- Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel
- Europäische Kommission: NMN-Statuskonsultation (95 bis 99 % Reinheit)
- Europäische Kommission: Unionsliste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel
- Europäische Kommission: Zusammenfassung von Novel-Food-Anträgen und Notifizierungen
- Europäische Kommission: Antragszusammenfassung β-NMN, 2025
- EFSA: laufende Sicherheitsbewertung NMN (EFSA-Q-2023-00552)
Häufig gestellte Fragen
Welchen EU-Status hat NMN?
Die Europäische Kommission stuft NMN mit 95 bis 99 % Reinheit als Novel Food ein, weil keine nennenswerte Verzehrgeschichte vor dem 15. Mai 1997 festgestellt wurde. Die EFSA führt derzeit eine Sicherheitsbewertung durch (EFSA-Q-2023-00552). Über den Ausgang lässt sich noch nichts mit Sicherheit sagen; prüfen Sie für den aktuellen Stand die primären EU-Quellen.
Ist ein Antrag oder eine Bewertung dasselbe wie eine Zulassung?
Nein. Ein Antrag oder eine Sicherheitsbewertung ist ein Schritt in einem Verfahren, keine Marktzulassung. Die endgültige Zulassung erfolgt erst nach einem Beschluss der Europäischen Kommission und der Aufnahme in die Unionsliste. Prüfen Sie den aktuellen Dossierstatus bei der Europäischen Kommission.
Ändert eine US-Entscheidung automatisch den EU-Status?
Nein. Eine Entscheidung einer US-Behörde ändert den europäischen Novel-Food-Status nicht unmittelbar. Das EU-Verfahren und die anwendbaren EU-Quellen müssen gesondert beurteilt werden.
Wird NMN demnächst von der EFSA zugelassen?
Die EFSA bewertet derzeit die Sicherheit von NMN als Novel Food unter der Referenz EFSA-Q-2023-00552. Das Dossier wurde für zulässig befunden, aber über den Ausgang lässt sich derzeit nichts mit Sicherheit sagen. Nach einer etwaigen positiven EFSA-Stellungnahme folgt noch ein Beschluss der Europäischen Kommission, bevor von einer endgültigen Zulassung die Rede ist.
Wo prüfe ich den aktuellen Stand?
Nutzen Sie den Novel-Food-Statuskatalog, die Unionsliste, das EFSA-Fragenregister und das relevante Dossierregister der Europäischen Kommission. Holen Sie sich bei einer konkreten kommerziellen oder rechtlichen Entscheidung Rat bei einer Fachkraft ein.
